UNTERSTÜTZEN SIE DIE SPIEKEROOGER STIFTUNG:
Die Spiekerooger Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und eine kirchliche Stiftung im Sinne von § 20 des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes. Sie ist als gemeinnützig anerkannt. Deshalb sind Zuwendungen, d.h. Spenden in jeder beliebigen Höhe und Zustiftungen (ab € 300,-) steuerlich als Sonderausgaben, bzw. als Werbungskosten absetzbar. Eine Zuwendungsbestätigung erhalten Sie unaufgefordert, wenn Sie bei der Überweisung ihre Adresse im Verwendungzweck mit angeben.
Zum Zeitpunkt der Gründung am Ostersonntag 2007 betrug das Stiftungskapital € 105.000,-. Durch Zustiftungen konnte es bis Anfang 2023 bereits auf € 450.000,- erhöht werden. Dieses Kapital wird unter ethisch-nachhaltigen Kriterien angelegt. Die daraus erwirtschafteten Zinserträge stehen der Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.
Eingehende Spenden (im Gegensatz zu den Zustiftungen) erhöhen nicht das Stiftungskapital, sondern stehen direkt der Arbeit der Stiftung und der Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung.
Langfristig helfen auch besonders Zuwendungen aufgrund lebzeitiger Schenkungen und letztwilliger Verfügung (Erbschaften und Vermächtnisse). Infolge der Befreiung von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer kommen diese finanziellen Unterstützungen ungekürzt der Spiekerooger Stiftung zugute.
Für alle Zuwendungen zugunsten der Spiekerooger Stiftung danken wir herzlich.
Raiffeisen-Volksbank Fresena e.G.
BIC GENODEF1MAR
IBAN DE88 2836 1592 0022 2666 00
Sparkasse LeerWittmund
BIC BRLADE21LER
IBAN DE61 2855 0000 0040 0040 04
Für Ihre Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder des Stiftungsvorstandes gerne zur Verfügung:
Michael Schmidt, MichaelSchmidt@spiekerooger-stiftung.de
Martin Hüser, MartinHueser@spiekerooger-stiftung.de